Die Imker haben noch bis Ende Dezember Zeit, die Anzahl der Bienenvölker für den Oktoberstichtag im Veterinärinformationssystem (VIS) zu melden. Diese Bekanntgabe ist aufgrund der Seuchenhygiene wichtig und die Imkereifördermittel werden auf EU-Ebene nach der jeweiligen Völkeranzahl in den Mitgliedstaaten vergeben. Es ist jeder betreute Bienenstand gesondert im VIS einzutragen, wobei jede Änderung, Neuaufnahme und Aufgabe eines Bienenstandes innerhalb von sieben Tagen im VIS einzutragen ist. Im laufenden Betrieb sind zweimal jährlich Stichtagserhebungen durchzuführen, am 30. April und am 31. Oktober.